Auszüge aus den 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Der "Barakuda Aquanautic Club Limburg" (Veranstalter) mietet langfristig Objekte vereinsinterne Ausfahrten zur Betreibung des Tauchsports.

2. Jeder Teilnehmer eines gebuchten Tauchreise, der noch nicht Mietglied im "Barakuda Aquanautic Club Limburg" ist, wird für die betreffende Reise Mitglied auf Probe` im Verein gegen eine Pauschalgebühr von 10€ ohne besonderen Aufnahmeantrag. Bei regulärem Eintritt in den Verein innerhalb eines Jahres wird diese Gebühr auf den fälligen Mitgliedsbeitrag des Betreffenden angerechnet.

3. Für die anfallenden Miet- und Nebenkosten berechnet der Veranstalter einen pauschalen Aufwendungsersatz pro Teilnehmer. Dieser ist im Voraus fällig.

4. Die verbindliche Teilnahmeerklärung an einem Tauchtörn (Buchung) erfolgt schriftlich, auch per Telefax oder Internet (Email).

5. Mit der Buchung ist zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter "Barakuda Aquanautic Club Limburg" ein Vertrag zustande gekommen. Dieser wird vom Veranstalter umgehend bestätigt, aber erst gültig, sobald 10% der vereinbarten Kosten als Anzahlung eingegangen sind (Verrechnungsscheck oder Überweisung).

6. Jedem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich um eine Sportveranstaltung handelt und kein individueller Beförderungsvertrag abgeschlossen wird, Die zur Verfügung gestellten Objekte werden ausschließlich aus sportlichen Gründen und nicht zum Personentransport bewegt Es besteht keine Unfallversicherung für die teilnehmenden Personen. An- und Abreise sind nicht Gegenstand des Vertrages. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist daher ausgeschlossen.

7. Die im Törnplan vorgeschlagenen Routen und Tauchziele sind unverbindlich. Abweichungen, bedingt durch Wetter und notwendige Entscheidungen des Schiffspersonals aus Sicherheitserwägungen sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Außerdem behält sich der Veranstalter vor, die Termine und Routen nach den Bedürfnissen der überwiegenden Mehrheit der jeweiligen Interessenten bzw. Teilnehmer zu ändern.

8. Der Schiffsführer und das Personal sind allen Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Die Teilnehmer erhalten und unterzeichnen noch eine gesonderte Einweisung an Bord, welche Vertragsbestandteil wird. Die Objekte müssen so verlassen werden, wie sie übernommen wurden.

9. Beschädigungen an den Objekten und/oder am Material sind vom Verursacher zu ersetzen. Für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände und Wertsachen der Teilnehmer haftet der Veranstalter nicht.